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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - L 14 R 1067/16   

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https://dejure.org/2017,51501
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - L 14 R 1067/16 (https://dejure.org/2017,51501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2017 - L 14 R 1067/16 (https://dejure.org/2017,51501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - L 14 R 1067/16 (https://dejure.org/2017,51501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufestsetzung einer großen Witwenrente unter Anrechnung des Familienzuschlags der Stufe 2 als Erwerbseinkommen; Einkommensbestandteil der Beamtenalimentierung; Verfassungskonformität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neufestsetzung einer großen Witwenrente unter Anrechnung des Familienzuschlags der Stufe 2 als Erwerbseinkommen; Einkommensbestandteil der Beamtenalimentierung; Verfassungskonformität

  • rechtsportal.de

    Neufestsetzung einer großen Witwenrente unter Anrechnung des Familienzuschlags der Stufe 2 als Erwerbseinkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - L 14 R 1067/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass der Besoldungsgesetzgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass der Beamte mit mehreren Kindern neben den Grundbedürfnissen seiner Familie das Minimum an "Lebenskomfort" befriedigen kann (BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363-387).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 BKn 16/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - L 14 R 1067/16
    Die Annahme einer grundsätzlichen Rechtsfrage scheidet von vornherein aus, wenn die Antwort auf sie praktisch außer Zweifel steht, sich insbesondere deren Beantwortung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BSG, Beschluss vom 12.10.1988, 8 BKn 16/88; Fichte in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 160, Rn. 28; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 12. Aufl., § 160 Rdnr. 8a).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R

    Einkommensanrechnung bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - L 14 R 1067/16
    Für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen zu werten ist, soll allein das Einkommensteuerrecht maßgeblich sein, womit "eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung zum Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens erreicht wird" (BT-Drucks 12/5700, S. 92 zu Art. 3 Nr. 2; BSG, Urteil vom 07.10.2003, B 13 RJ 47/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 349/15
    In der Tat verweist namentlich § 15 SGB IV auf das Steuerrecht, wobei diese sog. Parallelität zum Steuerrecht allerdings für die Bestimmung der Höhe des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit gilt, nicht für die Bestimmung des Arbeitsentgelts aus abhängiger Beschäftigung (zur Parallelität insoweit siehe zuletzt wieder: BSG, Urteil vom 18. Januar 2018 - B 12 KR 22/16 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-2500 § 240 Nr. 34; BSG, Urteil vom 07.10.2003, B 13 RJ 47/03 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 2017 - L 14 R 1067/16 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2016 - L 5 KR 3462/15 -, juris; BT-Drucks 12/5700, S 92, dort zu Art. 3 Nr. 2; vgl auch Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 15 RdNr 8).
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